Lehrkraft (m/w/d) zur Durchführung von Sprachkursen
Für Kurse im Sprachbereich am Standort Sangerhausen suchen wir zur Verstärkung des Teams ab sofort eine Lehrkraft (m/w/d) zur Durchführung von Sprachkursen
in Teilzeit - 30 Stunden wöchentlich
Was Sie erwartet:
- selbständige Kursvorbereitung und Durchführung
- Durchführung von Deutschunterricht in verschiedenen Sprachlevel
- Teilnehmerbeurteilungen und Testdurchführung
- Dokumentationen sowie Erstellung von Kursauswertungen
Was Sie mitbringen:
- Zulassung zur Lehrtätigkeit im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache gemäß § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Integrationsverordnung (IntV) - BAMF Zulassung zwingend erforderlich
- Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV (bereits erfolgreich absolviert oder aktuell in Qualifizierung)
- Unterrichtserfahrungen in Integrationskursen sowie Berufssprachkursen
- Empathie für die Zielgruppe und souveränes Auftreten
- Kenntnisse in MS-Office (Wordd, Excel, Outlook)
Das bieten wir Ihnen:
- Weiterentwicklung durch attraktive regionale und überregionale Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung
- eine offene und kollegiale Arbeitsatmosphäre
- Mitarbeitergespräche wie Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, Perspektivgespräche, etc.
- eine qualifizierte Einarbeitungsphase
- ein sozial engagiertes Team, mit viel Freiraum zur Umsetzung eigener Ideen
- flexible Arbeitszeitmodelle
- Zuschuss zum Krankengeld
- exklusive Mitarbeiterangebote für Produkte und Dienstleistungen im Rahmen von corporate benefits
- Vergütung nach Tarif (Hausvertrag Gruppe 8) plus Sonderzahlung
- 30 Tage Urlaub im Jahr (zzgl. 24.12. und 31.12.)
Zeitraum:
Die Stelle ist ab sofort zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen.
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an die DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH, Frau Katharina Große, Walther-Rathenau-Str. 4a, 06526 Sangerhausen oder vorzugsweise per Mail.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bei persönlichen Vorstellungsgesprächen werden die Fahrtkosten gemäß unserer Reisekostenverordnung übernommen.
Falls Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, teilen Sie dies uns bitte mit, andernfalls werden nicht mehr benötigte Bewerbungsunterlagen datenschutzgerecht entsorgt.
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