Zielgruppe
Teilnehmen können Auszubildende mit Migrationshintergrund,
- bei denen ein Sprachförderungsbedarf besteht,
- die einen vertrag für eine duale Ausbildung mit einem Betrieb abgeschlossen haben und
- somit berufsschulpflichtig sind.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterscheidet mit dem Ziel möglichst passgenauer und homogener Kurse, in denen prinzipiell alle Ausbildungsberufe vertreten sein können, zwischen folgenden vier Berufsbereichen:
- Gewerbe, Handwerk und Technik
- Pflege
- Hotel und Gastronomie
- Lager und Logistik
Ablauf
Ein ausbildungsbegleitender Azubi-BSK umfasst i.d.R. ein gesamtes Berufsschuljahr. Durch eine Reihung der Kurse kann eine Förderung über die gesmate Ausbildungsdauer erfolgen. Auch ausbildunsgvorbereitende Azubi-BSK sind möglich.
Die Azubi-BSK finden direkt in der Berufsschule, bei einem nahegelegenen Sprachkursträger oder in digitalem Format statt.
Es besteht die Möglichkeit einer hybriden Kursdurchführung, die Präsenz- und Online-Unterricht kombiniert.
Anmeldung
Die Berechtigung zur Teilnahme wird durch die Auszubildenden oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt. Bei einer Genehmigung erhalten die Antragstellenden eine Teilnahmeberechtigung. Die Kursanmeldung erfolgt direkt vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Kursträger und der berufsbildenden Schule. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist ebenfalls möglich.
Mehr Infos unter: www.bamf.de/azubi-bsk
Kosten
Die Kosten für eine Teilnahme an einem Azubi-BSK einschließlich benötigter Lehr- und Lernmedien werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen. Eine Erstattung der Fahrtkosten ist zusätzlich möglich.