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Eine Gruppe Auszubildende nimmt an einem Berufssprachkurs teil.

Deutsch Berufssprachkurs für Auszubildende in Dresden (Azubi-BSK)

Individuelle und kontinuerliche Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer

Zugelassene Lehrkräfte für Berufssprachkurse richten den Deutschunterricht auf die konkreten Herausforderunden in der Berufsschule aus. Auszubildende werden dabei unterstützt, sprachliche Lücken zu schließen und damit ihre Chancen zu erhöhen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen — Abrrüche werden vermieden, Abschlussquoten erhöht. Sie trainieren vor allem Lese- und Schreibkompetenzen. Dieses Angebot wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge untertstützt.

Teilnehmen können Auszubildende mit Migrationshintergrund,

  • bei denen ein Sprachförderungsbedarf besteht,
  • die einen vertrag für eine duale Ausbildung mit einem Betrieb abgeschlossen haben und
  • somit berufsschulpflichtig sind.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterscheidet mit dem Ziel möglichst passgenauer und homogener Kurse, in denen prinzipiell alle Ausbildungsberufe vertreten sein können, zwischen folgenden vier Berufsbereichen:

  • Gewerbe, Handwerk und Technik
  • Pflege
  • Hotel und Gastronomie
  • Lager und Logistik

Ein ausbildungsbegleitender Azubi-BSK umfasst i.d.R. ein gesamtes Berufsschuljahr. Durch eine Reihung der Kurse kann eine Förderung über die gesmate Ausbildungsdauer erfolgen. Auch ausbildunsgvorbereitende Azubi-BSK sind möglich. 

Die Azubi-BSK finden direkt in der Berufsschule, bei einem nahegelegenen Sprachkursträger oder in digitalem Format statt.

Es besteht die Möglichkeit einer hybriden Kursdurchführung, die Präsenz- und Online-Unterricht kombiniert.

Die Berechtigung zur Teilnahme wird durch die Auszubildenden oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt. Bei einer Genehmigung erhalten die Antragstellenden eine Teilnahmeberechtigung. Die Kursanmeldung erfolgt direkt vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Kursträger und der berufsbildenden Schule. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist ebenfalls möglich. 

Mehr Infos unter: www.bamf.de/azubi-bsk

Die Kosten für eine Teilnahme an einem Azubi-BSK einschließlich benötigter Lehr- und Lernmedien werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen. Eine Erstattung der Fahrtkosten ist zusätzlich möglich.