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Alltagsbegleiter

Betreuungskraft nach §§ 53c, 43b SGB XI

Da das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen häufig nicht genügend Zeit, um den Bewohner*innen Betreeungsangebote zu unterbreiten, wurde 2008 der Beruf der Betreuungskraft eingeführt. Im Fokus dieses berufes steht weniger die Pflege, sondern vielmehr die Beschäftigung von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen.

Ziel der Weiterbildung ist daher das Erlangen von Kenntnissen zur Unterstützung und Aktivierung von Bewohnern/-innen in Pflegeeinrichtungen, Hausgemeinschaften oder Wohngruppen gemäß §§ 53c, 43b SGB XI.

Zielgruppe der Weiterbildung können sein ...

  • Personen mit Erfahrungen in der Arbeit mit Demenzkranken (ehrenamtlich oder „ungelernt“ Tätige)
  • Personen ohne Erfahrung in diesem Bereich, die gern hier tätig werden wollen
  • Pflegefachkräfte, die ihre Kompetenz erweitern wollen
Unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Sie erlernen, wie Sie die betroffenen Menschen in angemessener Form unterstützen und aktivieren. Sie beschäftigen sich mit krankheitsgerechter Kommunikation und Wertschätzung der betroffenen Menschen, fördern Verständnis und Toleranz.

Modul 1 a: Kommunikation und Interaktion, Basiskurs, 30 Stunden

Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion mit demenzkranken, psychisch Erkrankten und behinderten Menschen

Modul 1 b: Betreuungsarbeit in Pflegeheimen, Basiskurs, 70 Stunden

  • Krankheitslehre - Demenz - Psychische Erkrankungen - Geistige Behinderung - Diabetes - Sonstige Alterserkrankungen
  • Pflege und Pflegedokumentation
  • Hilfen bei der Nahrungsaufnahme
  • Umgang mit Inkontinenz
  • Schmerzen und Wunden
  • Hygiene
  • Erste Hilfe, Notfallsituationen

Modul 2: Betreuungspraktikum, 80 Stunden

Modul 3: Betreuungsarbeit in Pflegeheimen Aufbaukurs, 60 Stunden

  • Rechtskunde
  • Vertiefung der Kenntnisse über die Interaktion mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Hauswirtschaft, Ernährungslehre
  • Freizeitgestaltung für Demenzkranke
  • Bewegungsübungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit an der Pflege Beteiligten und Angehörigen

Abschluss

Nach Abschluss Ihrer Weiterbildung erhalten Sie ein aussagekräftiges Zertifikat.

  • Schulabschluss oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • mehrjährige Berufserfahrung
  • Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2

Die DAA sowie ihre Bildungsangebote sind nach AZAV zugelassen. Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehenden Kostenträger ist möglich:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Berufsgenossenschaften
  • Rentenversicherung
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Auch für Selbstzahler*innen ist die Teilnahme möglich. Wir informieren Sie gern über Ihre Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Um Sie während Ihrer Weiterbildung optimal zu unterstützen bzw. zu förderm, steht Ihnen folgendes zur Verfügung:

  • Bibliothek mit umfassender Fachliteratur
  • Nutzung der PC-Arbeitsplätze auch außerhalb der Kurszeiten
  • 24/7 erreichbare Lernplattform 
  • Unterstützung Ihrer Bewerbungsaktivitäten (Praktikum, Arbeitssuche).
Coaching

Mit der DAA zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Weiterbildung

Vor dem Beginn Ihrer Weiterbildung führen wir ein ausführliches, unverbindliches Beratungsgespräch, damit wir Sie kennenlernen und Ihre Vorkenntnisse einschätzen können. Dabei besprechen wir auch, wo Sie ggf. besonderen oder zusätzlichen Unterstützungsbedarf sehen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

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