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Eine Erzieherin spielt mit einem Kind an einem Tisch.

Umschulung zum*zur Erzieher/-in in Dresden

Sie interessieren sich für eine Umschulung zum*zur Erzieher/-in?

Dann möchten Sie...

  • in Ihrem Beruf Ihre Talente, Interessen und Begabungen einbringen?
  • Ihre kreative, ästhetische Begabung ausleben?
  • sowohl eigenverantwortlich als auch im Team arbeiten?
  • bei der Erziehung, Bildung, Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen mitwirken?
  • eine sinnvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben?
  • Ihre Fähigkeit zu wertebewusstem pädagogischen Handeln einsetzen?
  • einen Grundstein für einen späteren Hochschulabschluss legen? 

Erlernen Sie einen interessanten und zukunftssicheren Beruf, mit dem Sie weitreichende Möglichkeiten im sozialpädagogischen Arbeitsfeld erhalten!

Unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Die Umschulung von Erzieherinnen und Erziehern ist eine dreijährige fachschulische Ausbildung mit integrierten praktischen Ausbildungsabschnitten. Auf dem Weg zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher durchlaufen Sie verschieden Stationen:

Die schulische Ausbildung erfolgt lernfeldorientiert. Der Lehrplan sieht dabei folgende Lernfelder vor:

  • Lernfeld 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Lernfeld 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Lernfeld 3 Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen analysieren, strukturieren und mitgestalten
  • Lernfeld 4 Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
  • Lernfeld 5 Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
  • Lernfeld 6 Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
  • Lernfeld 7 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft initiieren und mitgestalten
  • Lernfeld 8 Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren
  • Lernfeld 9 Facharbeit erstellen

Hinzu kommen Fächer aus dem allgemeinbildender Bereich (Deutsch/Kommunikation, Englisch, Wirtschafts- und Sozialpolitik und Mathematik)

Die Ausbildung an unserer Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik wird Sie dazu befähigen, Bildungs- und Entwicklungsprozesse zu beobachten, zu gestalten und zu dokumentieren. Sie eignen Sie sich grundlegende fachtheoretische und fachpraktische Kompetenzen an und lernen, mit Eltern partnerschaftlich zusammen zu arbeiten, im Team zu kooperieren und konzeptionelle, betriebswirtschaftliche und organisatorische Aufgaben zu lösen.

Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich folgendermaßen:

  1. Ausbildungsjahr: 11-wöchiges Blockpraktikum in einer Kindertagesstätte
  2. Ausbildungsjahr: 11-wöchiges Blockpraktikum in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  3. Ausbildungsjahr: 11-wöchiges Blockpraktikum in einer Einrichtung nach Wahl des/r Schülers/in

Der Wahlpflichtbereich: zur fachlichen Vertiefung gemäß aktueller Entwicklungen in den Tätigkeitsfeldern:

  1. „Säuglingspflege“ (Pflege, Betreuung und methodisch-didaktisches Arbeiten mit Kindern unter drei Jahren)
  2. Projektarbeit
  3. Menschenrechtsbildung/Pädagogik

Seit dem Schuljahr 2015/16 besteht an unserer Schule die Möglichkeit, dass wir die Ausbildung als Umschulung anbieten können. Das bedeutet, dass die finanzielle Förderung der Ausbildung der ersten zwei Ausbildungsjahre durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erfolgt. Das dritte Jahr wird über ein Programm des ESF durch die Sächsische Aufbaubank finanziert.

1. Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und

  • der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie dem Bildungsgang förderliche ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung oder

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie

3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, dass bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein darf, nachzuweisen ist.

Für die berufliche Tätigkeit werden das Freiwillige Soziale Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderlichen Tätigkeit abgeleistet wird.

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