
Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau
Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft
Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.
Pflege professionell ausüben heißt...
- Körperliche, geistige und psychische Erscheinungen pflegebedürftiger Menschen unvoreingenommen zu erfassen
- Durch gezielte Planung und professionelle Durchführung der Arbeit die Lebensqualität der Menschen zu fördern
- Personenbezogenen Faktoren und situationsbedingte Anforderungen aufeinander abzustimmen
- In immer wieder neuen Situationen angemessen zu handeln
- Berufliches Fachwissen an jeder Stelle des Versorgungsprozesses miteinzubeziehen
- Zielgerichtet und reflektiert zu handeln und Ergebnisse stets kritisch zu überprüfen
- Berufsübergreifend zu denken und Interdisziplinarität mitzugestalten
Pflegefachleute finden Beschäftigung in erster Linie
- in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
- in Altenwohn- und -pflegeheimen
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
- in Hospizen
- in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung.